Ab 1. März 2011 gibt es eine Bundesförderung in der Höhe von 70 Millionen Euro für die thermische Sanierung im privaten Wohnbau.
Voraussetzungen
- Das zu sanierende Gebäude muss mindestens 20 Jahre alt sein.
- Die Vorlage eines Energieausweises ist verpflichtend – Kosten für Ausstellung werden ebenfalls gefördert.
- Einzureichen sind die Förderanträge über Bausparkassen und Banken.
Wie wird gefördert?
- Die maximale Förderungshöhe für eine umfassende Sanierung liegt bei bis zu 20 Prozent der Investitionskosten bzw. einem maximalen Zuschuss von
5.000 Euro. - Für eine Teilsanierung mit einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 30 Prozent gibt es bis zu 3.000 Euro.
- Für eine Umstellung des Heizsystems auf erneuerbare Energieträger gibt es bis zu 1.500 Euro.
- Im mehrgeschossigen Wohnbau reicht eine Verringerung des Heizwärmebedarfs um 15 Prozent für eine Förderung aus, wobei in solchen Fällen bis zu 2.000 Euro pro Wohneinheit ausbezahlt werden.
- Für die Umstellung bestehender Wärmeerzeugungssysteme im mehrgeschossigen Wohnbau gibt es 1.000 Euro pro Wohneinheit.
Was wird gefördert?
Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes
- Dämmung der Außenwände
- Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
- Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
- Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
Maßnahmen zur Umstellung bestehender Wärmeerzeugungssysteme
- Einbindung einer thermischen Solaranlage in das bestehende Heizsystem
- Umstieg auf Holzzentralheizungsgeräte
- Einbau von Wärmepumpen
Die Förderanträge sind online direkt bei der KPC.Kommunalkredit Public Consulting einzureichen.
Alle Details und Nähere Informationen zur Förderaktion und für die Einreichung gibt es ab 21. Februar auf der Homepage der KPC – Kommunalkredit Public Consulting GmbH (www.publicconsulting.at)
