Solaranlagen und Fernwärmeanschluss
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Was wird gefördert?

  • Der Einbau einer Beheizungs- bzw. Warmwasser-Aufbereitungsanlage mit Solaranlage oder Solarwärmepumpe
  • Die Erweiterung bzw. der Austausch einer bestehenden Solaranlage durch neue Kollektoren. Der Austausch einer Anlage wird erst nach Ablauf von
    10 Jahren ab Verwendung gefördert
  • Der Anschluss an Fern- bzw. Nahwärme (Biomasse)

Wer wird gefördert?

  • Eigentümer von Wohnhäusern bis zu 3 Wohneinheiten bzw. mit mehr als drei Wohneinheiten.
  • Österreichische Staatsbürger und EWR-Bürger oder sonstige Personen, die mehr als 5 Jahre ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen (u. a. einkommensteuerpflichtiges Einkommen, Sozialversicherungsbeiträge …)
  • Je nach Personenzahl im Haushalt gelten gestaffelte Einkommensgrenzen (Jahreshaushaltsnetto-einkommen des vergangenen Kalenderjahres oder wahlweise das durchschnittliche Einkommen der vergangenen 3 Kalenderjahre):

1 Person 37.000,00  Keine Einschleifregelung!
2 Personen 55.000,00  
jede weitere Person 5.000,00  
Alimentationsverpflichtung pro Kind   5.000,00  

Wie wird gefördert?

Nicht rückzahlbare Einmalzuschüsse des Landes Oberösterreich in Höhe von 50 % der Nettokosten, maximal jedoch

Warmwasser-Aufbereitungsanlage bzw. Übergangsheizung für Häuser bis zu drei Wohnungen 1)

mit einer Solaranlage oder Solar-Wärmepumpe
mit mind. 4 m² Kollektorfläche bei Standardkollektoren und
mind. 3m² Kollektorfläche bei Vakuumkollektoren
 

Sockelbetrag
zusätzlich pro m² Standardkollektorfläche
zusätzlich pro m² Vakuumkollektorfläche
maximal

€ 1.100,00
€ 75,00
€ 110,00
 € 3.000,00

Bei Erweiterung oder Austausch einer bestehenden, älteren Solaranlage entfällt der Sockelbetrag.

Der Zuschuss erhöht sich auf

 

pro m² Standardkollektorfläche

€ 100,00

pro m² Vakuumkollektorfläche

€ 140,00

maximal

 € 3.800,00

wenn eine Produktzertifizierung einer anerkannten Prüfstelle für den Kollektor nach der „Solar Keymark“-Richtlinie vorliegt.

  
Solaranlage für Reihenhäuser in Mietkauf und Häusern mit mehr als
3 Wohnungen 1)

Standardkollektorfläche (Aperturfläche) pro m² = € 200
Vakuumkollektorfläche (Aperturfläche)   pro m² = € 240
Die förderbare Kollektorfläche muss mindestens 2,5 m² pro Wohnung betragen

Fern- bzw. Nahwärme für Häuser bis zu 3 Wohnungen bzw. für Reihenhäuser und Doppelhäuser in Eigentum oder Mietkauf (gültig ab 01.07.2010 - Rechnungsdatum)

Neubau

€ 700,00

wenn über 50 % der Wärme aus erneuerbaren Energieträgern bezogen wird

€ 1.200,00

Umstellung einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner) auf Fern- oder Nahwärmeanschluss

€ 1.100,00

wenn über 50 % der Wärme aus erneuerbaren Energieträgern bezogen wird

€ 1.700,00

1) Ein Wärmemengenzähler ist in jedem Fall erforderlich.

Rechnungen und Zahlungsbelege nicht älter als 2 Jahre.

Stand: Jänner 2012