Was wird gefördert?
- Der Einbau einer Beheizungs- bzw. Warmwasser-Aufbereitungsanlage mit Solaranlage oder Solarwärmepumpe
- Die Erweiterung bzw. der Austausch einer bestehenden Solaranlage durch neue Kollektoren. Der Austausch einer Anlage wird erst nach Ablauf von
10 Jahren ab Verwendung gefördert - Der Anschluss an Fern- bzw. Nahwärme (Biomasse)
Wer wird gefördert?
- Eigentümer von Wohnhäusern bis zu 3 Wohneinheiten bzw. mit mehr als drei Wohneinheiten.
- Österreichische Staatsbürger und EWR-Bürger oder sonstige Personen, die mehr als 5 Jahre ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen (u. a. einkommensteuerpflichtiges Einkommen, Sozialversicherungsbeiträge …)
- Je nach Personenzahl im Haushalt gelten gestaffelte Einkommensgrenzen (Jahreshaushaltsnetto-einkommen des vergangenen Kalenderjahres oder wahlweise das durchschnittliche Einkommen der vergangenen 3 Kalenderjahre):
| 1 Person | € | 37.000,00 | Keine Einschleifregelung! |
| 2 Personen | € | 55.000,00 | |
| jede weitere Person | € | 5.000,00 | |
| Alimentationsverpflichtung pro Kind | € | 5.000,00 |
Wie wird gefördert?
Nicht rückzahlbare Einmalzuschüsse des Landes Oberösterreich in Höhe von 50 % der Nettokosten, maximal jedoch
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Warmwasser-Aufbereitungsanlage bzw. Übergangsheizung für Häuser bis zu drei Wohnungen 1) |
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| mit einer Solaranlage oder Solar-Wärmepumpe mit mind. 4 m² Kollektorfläche bei Standardkollektoren und mind. 3m² Kollektorfläche bei Vakuumkollektoren |
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Sockelbetrag |
€ 1.100,00 |
| Bei Erweiterung oder Austausch einer bestehenden, älteren Solaranlage entfällt der Sockelbetrag. | |
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Der Zuschuss erhöht sich auf |
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pro m² Standardkollektorfläche |
€ 100,00 |
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pro m² Vakuumkollektorfläche |
€ 140,00 |
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maximal |
€ 3.800,00 |
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wenn eine Produktzertifizierung einer anerkannten Prüfstelle für den Kollektor nach der „Solar Keymark“-Richtlinie vorliegt. |
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| Solaranlage für Reihenhäuser in Mietkauf und Häusern mit mehr als 3 Wohnungen 1) |
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Standardkollektorfläche (Aperturfläche) pro m² = € 200 |
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| Fern- bzw. Nahwärme für Häuser bis zu 3 Wohnungen bzw. für Reihenhäuser und Doppelhäuser in Eigentum oder Mietkauf (gültig ab 01.07.2010 - Rechnungsdatum) | ||||
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Neubau |
€ 700,00 |
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| wenn über 50 % der Wärme aus erneuerbaren Energieträgern bezogen wird |
€ 1.200,00 |
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| Umstellung einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner) auf Fern- oder Nahwärmeanschluss |
€ 1.100,00 |
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| wenn über 50 % der Wärme aus erneuerbaren Energieträgern bezogen wird |
€ 1.700,00 |
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Rechnungen und Zahlungsbelege nicht älter als 2 Jahre.
Stand: Jänner 2012
