Grundkaufförderung
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Was wird gefördert?

 

Grundbeschaffungskosten im Zusammenhang mit:

  • der Errichtung / dem Erwerb eines Eigenheimes
  • der Anmietung einer Genossenschaftswohnung
  • dem Erwerb einer Eigentumswohnung, Mietkaufwohnung oder eines Reihenhauses

*) Bei Grundkauf zwischen Kindern und Eltern bzw. Großeltern ist keine Förderung möglich. Wer wird gefördert?

  • Jungfamilien (verheiratet) deren sämtliche Familienmitglieder das 35. Lebens-jahr noch nicht vollendet haben.
  • Allein stehende Elternteile (bis 35 Jahre, ledig, geschieden, verwitwet) mit zumindest einem Kind, für das sie Familienbeihilfe beziehen und mit dem sie im gemeinsamen Haushalt wohnen.
  • Familien oder allein stehende Elternteile - ohne Rücksicht auf das Alter der Familienmitglieder, mit mehr als zwei Kindern, für die Familienbeihilfe bezogen wird.
  • Förderungswerber, die zum Zeitpunkt des Ansuchens ihren ordentlichen Wohnsitz in Oberösterreich haben und zumindest einer die österreichische Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Staates besitzt.
  • Wenn die derzeitige Wohnung nicht den zeitgemäßen Anforderungen entspricht (Wohnungsgröße liegt unter folgenden Werten:
    1. Person 50 m² + 20 m² für jede weitere Person).
  • Das Familieneinkommen darf im Jahr vor der Antragstellung EUR 29.070,00 brutto (inkl. Sonderzahlungen und Zulagen, aber ohne Familienbeihilfe) nicht überstiegen haben. Diese Grenze erhöht sich pro Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, um EUR 5.088,00. Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld und Notstandshilfe müssen zwar nachgewiesen werden, zählen jedoch nicht zum Bruttoeinkommen.

Wie wird gefördert?

  • In Form eines Einmalzuschusses über max. 40 % der Grundkosten, jedoch höchstens EUR 1.454,00.

Was ist weiters zu beachten?

  • Antragstellung erst nach Bezug des zu fördernden Objektes möglich (spätestens 2 Jahre ab Bezug).
  • Die Förderungswerber dürfen noch keine derartige Förderung erhalten haben.
  • Das zu fördernde Objekt muss sich in Oberösterreich befinden.

Stand: März 2009