Was wird gefördert?
- Die Errichtung und Fertigstellung von im Rohbau stehenden Wohnungen, Eigenheimen und Reihenhäusern
- Die Schaffung zusätzlicher Wohnungen durch Auf-, Zu- und Einbau
Wer wird gefördert?
- Österreichische Staatsbürger und EWR-Bürger oder sonstige Personen, die mehr als 5 Jahre ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen (u.a. einkommensteuerpflichtiges Einkommen, Sozialversicherungsbeiträge …) und Eigentümer der Liegenschaft sind.
- Gemeinnützige Bauvereinigungen, Gemeinden und sonstige juristische Personen als Liegenschaftseigentümer
- Je nach Personenzahl im Haushalt gelten gestaffelte Einkommensgrenzen (Jahreshaushaltsnettoeinkommen):
Beträge in Euro1 Person 37.000
2 Personen 55.000
jede weitere Person + 5.000
Alimentationsverpflichtung pro Kind + 5.000
Einschleifregelung:
Eine Überschreitung der Einkommensgrenze bis zu 10 %, 20 % bzw. 30 % ist möglich, jedoch erfolgt in diesem Fall eine Kürzung der Förderung um 25 %, 50 % bzw. 75 %.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Die Errichtung des Rohbaus – Ansuchen kann nur mit gemeindeamtliche Bestätigung gestellt werden
- Dauernde Benützung (keine Ferien- oder Zweitwohnungen)
- Für dasselbe Bauobjekt darf bisher keine Förderung aus öffentlichen Wohnbauförderungsmitteln erfolgt sein.
- Die geförderte Wohnung muss eine Mindestgröße von 20 – 25 m² Wohnnutzfläche aufweisen.
Wie wird gefördert?
-
Darlehenshöhe:
Beträge in Eurobis
maximal
Eigenheim mit einer Wohnung
370/m²
26.000
für die 2. Wohnung des Eigenheimes
370/m²
13.000
für die 3. Wohnung des Eigenheimes
370/m²
13.000
insgesamt für 3 Wohnungen
52.000
bei mehr als 3 Wohnungen bereits ab der 1. Wohnung
370/m²
26.000 pro Wohnung
für eine Wohnung durch Ein- oder Zubau, wenn für diese Wohnungseigentum begründet oder der bisherige Wohnungsbestand nicht gefördert wurde
370/m²
26.000
- Laufzeit: 15 Jahre
- Darlehensgeber: OÖ. Landesbank (Hypo)
- Rückzahlung:
*) Beträge in Eurobei 26.000 € Darlehen
monatliche Zahlung *)
Verzinsung
1. - 5. Jahr
168
2,0 %
6. - 15. Jahr
185
4,0 %
bei 13.000 € Darlehen
1. - 5. Jahr
84
2,0 %
6. - 15. Jahr
93
4,0 %
Stand: Jänner 2009
