Was wird finanziert?
Zur Finanzierung von Markterschließungsaufwendungen können Markterschließungskredite gewährt werden. Diese ermöglichen, Produkte oder Dienstleistungen in einem neuen Markt außerhalb der EU einzuführen oder den laufenden Umsatz erheblich und nachhaltig auszuweiten.
Wer kann diese Finanzierung beantragen?
Alle Unternehmen mit Sitz in Österreich.
Welche Aufwendungen kommen hierfür infrage?
Zu diesen finanzierbaren Markterschließungsaufwendungen zählen Aufwendungen für Marktstudien, Beraterhonorare, Reisen in das Zielland maximal 10 Prozent des Gesamtbudgets bzw. 15.000 Euro, Messeteilnahmen, Vertretungs- und Repräsentanzkosten in den Zielländern, gezielte Ausbildung für Mitarbeiter.
Als Voraussetzung für diese kostengünstige Mittelaufbringung benötigen die Klein- und Mittelbetriebe eine Markterschließungsgarantie. Ferner haben Großunternehmen eine Wechselbürgschaft des Bundes vorzuweisen.
Wie wird gefördert?
Kredithöhe
Die Kredithöhe ist bestimmt durch die projektierten Markterschließungsaufwendungen, maximal jedoch 36.400 Euro plus 3 Prozent des Gesamtumsatzes des antragstellenden Unternehmens. Die Höchstgrenzen sind für KMU 363.400 Euro und für Großunternehmen 726.800 Euro. Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden.
Laufzeit
Zirka fünf Jahre mit einem tilgungsfreien Zeitraum.
Einreichung
Die Antragstellung kann gleichzeitig mit der Beantragung einer Markterschließungsgarantie im Wege der VKB-Bank erfolgen.
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Für Klein- und Mittelbetriebe sind die vorgesehenen Formulare zu verwenden.
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Bei Großunternehmen erfolgt der Antrag formlos.
Ihr VKB-Kundenberater informiert Sie gerne über Details und erstellt Ihnen ein maßgeschneidertes Finanzierungskonzept.
