Junglandwirte werden unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Niederlassungsprämie gefördert.
Der Antrag muss innerhalb von zwölf Monaten ab Hofübernahme und spätestens drei Monate vor Vollendung des 40. Lebensjahres eingereicht werden.

Junglandwirte werden unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Niederlassungsprämie gefördert.
Der Antrag muss innerhalb von zwölf Monaten ab Hofübernahme und spätestens drei Monate vor Vollendung des 40. Lebensjahres eingereicht werden.
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