Ab 28. März 2011 gibt es eine Bundesförderung in der Höhe von
30 Millionen Euro für die thermische Sanierung von Unternehmen.
Voraussetzungen
- Das zu sanierende Gebäude muss mindestens 20 Jahre alt sein.
- Die Vorlage eines Energieausweises ist verpflichtend – Kosten für Ausstellung werden ebenfalls gefördert.
- Einzureichen sind die Förderanträge über Bausparkassen und Banken.
Was wird gefördert?
Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes
- Dämmung der Außenwände
- Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
- Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
- Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
Maßnahmen zur Umstellung bestehender Wärmeerzeugungssysteme
- Einbindung einer thermischen Solaranlage in das bestehende Heizsystem
- Umstieg auf Holzzentralheizungsgeräte
- Einbau von Wärmepumpen
Für Betriebsgebäude werden neben den bereits genannten Sanierungsmaßnahmen noch folgende Maßnahmen unterstützt
- Der Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen bei Lüftungssystemen
- Verschattungs-Systeme zur Reduzierung des Kühlbedarfs
- Zusätzlich sind in Kombination mit Sanierungsmaßnahmen förderungsfähig:
- Wärmerückgewinnung
- Austausch bestehender Heizsysteme durch Biomasse-Einzelanlagen
- Einbau thermischer Solaranlagen
- Anschluss an Fernwärme
- Einbau von Wärmepumpen
Wie wird gefördert?
- Die Förderhöhe orientiert sich an der erzielten Sanierungsqualität und dem entsprechend sinkenden Heizwärme- und Kühlbedarf. Einen Zuschlag gibt es für die Kombination von Sanierungsmaßnahmen mit technischen Verbesserungen zur effizienteren Energienutzung.
Die Förderanträge sind online direkt bei der KPC.Kommunalkredit Public Consulting einzureichen.
Alle Details und Nähere Informationen zur Förderaktion und für die Einreichung gibt es ab 21. Februar 2011 auf der Homepage der KPC – Kommunalkredit Public Consulting GmbH (www.publicconsulting.at)
