Die Preisverordnung der Europäischen Union für die Mitgliedsländer stellt sicher, dass für grenzüberschreitende Zahlungen in Euro die gleichen Gebühren wie für Inlandszahlungen eingehoben werden.
Voraussetzungen dafür sind:
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Überweisungswährung ist Euro,
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Überweisungsbetrag bis 50.000 Euro,
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Angabe der IBAN,
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Angabe des BIC,
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Überweisung in EU-Mitgliedsländer, nach Norwegen, Island oder Liechtenstein.
