Die Preisverordnung der Europäischen Union für die Mitgliedsländer stellt sicher, dass für grenzüberschreitende Zahlungen in Euro die gleichen Gebühren wie für Inlandszahlungen eingehoben werden.

Voraussetzungen dafür sind:

  1. Überweisungswährung ist Euro,
  2. Überweisungsbetrag bis 50.000 Euro,
  3. Angabe der IBAN,
  4. Angabe des BIC,
  5. Überweisung in EU-Mitgliedsländer, nach Norwegen, Island oder Liechtenstein.